Betriebliche Altersvorsorge: Fallstricke beim Arbeitgeberzuschuss

Neue gesetzliche Regeln zwingen Arbeitgeber ab 2022 in jeder Entgeltumwandlung zu einem 15-Prozent-Zuschuss. Das gibt manches Rätsel auf. Wie sich Versicherer darauf einstellen und was Makler in der Beratung zwingend wissen müssen.

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12:09 Uhr | 02. September | 2021
bAV, Bild: Adobe Stock/ hkama

Zum 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe des seit 2018 geltenden Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft. Bild: Adobe Stock/ hkama

Das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) schafft schon jetzt neue Beratungsanlässe für bAV-Berater, auch wenn der Pflichtzuschuss erst zum Jahreswechsel kommt. Dabei geht es um die Entgeltumwandlung über die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Arbeitgeber müssen ab Januar für alle bestehenden Verträge obligatorisch 15 Prozent Zuschuss zahlen, sofern sie selbst durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen. Viele tun sich schwerer mit der Umsetzung als der Gesetzgeber sich das vorgestellt hatte. Vermittler sollten jetzt aktiv werden. „Bestehende Vereinbarungen gehören auf den Prüfstand“, betont deshalb nicht nur Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer des Rentenberaters BBVS Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme.

Bei einem Großteil der bestehenden Verträge mit Direktversicherungen und Pensionskassen lässt sich die Versicherungssumme nicht erhöhen. Grund: „Die Versicherer können den Zuschuss durch die Niedrigzinsphase oft nicht in den hoch verzinsten Bestandsverträgen aufnehmen. Doch neue Verträge, die erneut Provision kosten, aber nur Kleinstrenten erzielen und im ungünstigsten Fall hohe Verwaltungskosten verursachen, lohnen für Arbeitnehmer nicht“, sagt Rehfeldt. Was können Makler tun? „Am besten einen Rechtsberater ins Boot holen, denn die Änderungen gehen über die eigentliche Beratung rund um die Police hinaus“, meint der BBVS-Chef.

3 Szenarien beim AG-Zuschuss

Will der Arbeitgeber ab Januar 2022 Schadenersatzforderungen wegen Fehlern beim AG-Zuschuss vermeiden, muss er sich jeden einzelnen Vertrag ansehen und drei Punkte prüfen lassen, was häufig nur in engem Zusammengehen mit seinem bAV-Berater gelingen wird:

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1. Kann die Summe im Vertrag erhöht werden? Falls ja, dann sollte man um den Zuschuss erhöhen und dies dem Versorgungsträger in einem einfachen Dreizeiler mitteilen.

2. Kann die Summe im Vertrag nicht erhöht werden? Dann muss geprüft werden, ob ein Neuabschluss wirtschaftlich sinnvoll und gewollt ist, entweder beim alten oder bei einem neuen Versorgungsträger. Hier stellt sich wegen der niedrigen Zinsen, der vorgeschriebenen 100-Prozent-Garantie und der Kosten die Frage nach der Effizienz für den Arbeitnehmer, sofern der Versorgungsträger aufgrund der geringen Beitragshöhe des Zuschusses überhaupt einen Neuabschluss akzeptiert. In Betracht käme da am einfachsten eine Fondspolice ohne Garantie mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLZ) – als neue Entgeltumwandlungsvereinbarung.

3. Kann die Summe im Vertrag nicht wirtschaftlich sinnvoll erhöht werden? Dann bleibt nur die arbeitsrechtliche Lösung (Reduktionslösung): Der bisherige Eigenbeitrag des Arbeitnehmers wird um den neuen Arbeitgeberzuschuss reduziert und der Arbeitgeber zahlt seinen Zuschuss in den bestehenden Vertrag mit ein. Der Gesamtbeitrag bleibt gleich, der bAV-Anspruch steigt also nicht. „Der Arbeitnehmer muss aber zustimmen und eine neue Entgeltumwandlung ist nötig, denn die Arbeitsgerichte kippen den Deal sonst“, warnt Rehfeldt.

Es gibt neben dem Niedrigzins weitere Gründe, warum Versicherer oder Pensionskassen 2022 die Aufstockung des Bestandsvertrages nicht zulassen. „Wegen Run-offs zum Beispiel oder inzwischen geschlossener Tarife kann der Versicherer keine Neuverträge beziehungsweise Erhöhungen mehr annehmen“, erinnert Rehfeldt. Betroffen sind rund 55 Prozent aller bAV-Verträge in den versicherungsförmigen Durchführungswegen mit knapp zehn Millionen Arbeitnehmern, schätzt der Rentenberater.

Unterschiedliche Lösungen der Anbieter

Innerhalb der genannten Optionen ist die Sache im Detail noch verzwickter, wie eine Stichprobe von procontra unter mehreren Versicherern zeigt. Bei der Ergo Vorsorge zum Beispiel, wo 90.000 Kunden betroffen sind, „kann der AG-Zuschuss genutzt werden, um die Summe im bestehenden Vertrag zu erhöhen“, sagt Jan Niebuhr, Vorstand der Ergo Vorsorge Lebensversicherung. Für den Bestand der Ergo Leben dagegen, die sich im Run-off befindet, werde die Reduktionslösung beziehungsweise der Abschluss eines Neuvertrags bei der Ergo Vorsorge angeboten.   

Auch bei der Axa kann der AG-Zuschuss im bestehenden Vertrag umgesetzt werden. „Wir machen zwischen den einzelnen Tarifgenerationen keinen Unterschied und erlauben die Aufstockung in der seinerzeit abgeschlossenen Tarifgeneration“, sagt Frederick Krummet, Leiter Corporate Employee Benefits im Axa-Konzern. Man mache Arbeitgebern auch Angebote für Entgeltumwandlungen, die bislang bei Wettbewerbern eingedeckt sind, den Zuschuss jedoch nicht in Bestandsverträgen zulassen. „Wir bieten den Neuabschluss eines Kollektivvertrags zur Relax bAV-Rente Comfort Plus bei uns an“, so Krummet.

„Bei der Stuttgarter Leben können Bestandsverträge ab der Tarifgeneration 2005 im bisherigen Rechnungszins aufgestockt werden“, berichtet Henriette Meissner, Generalbevollmächtigte für bAV der Stuttgarter Leben. Hintergrund: Ältere Verträge betreffen in der Direktversicherung nur Policen, die pauschal nach Paragraf 40b EStG pauschal besteuert werden. „Steuerlich ist eine Aufstockung dieser Altverträge mit dem AG-Zuschuss ab 2022 nicht sinnvoll, da solche Policen insoweit dann als Novation gelten und den Steuervorteil einbüßen würden“, betont Meissner.

Aufstockung im alten Vertrag, mit weniger Zins?

Der Talanx-Konzern, wo rund 70.000 Arbeitgeber-Kunden im Bestand von der Zuschuss-Pflicht ab 2022 betroffen sind, bietet verschiedene Optionen an - vom Neuabschluss über die Erhöhung bestehender Policen bis hin zur internen Verrechnung. „Die Aufstockung einer bestehenden Direktversicherung erfolgt technisch im selben Vertrag unter Verwendung eines zusätzlichen Versorgungsbausteines, der aber in der Regel mit aktuellen Rechnungsgrundlagen hinterlegt wird“, erklärt Fabian von Löbbecke, Talanx-Vorstand für bAV. Unter einer Vertragsnummer könnten verschiedene „Versorgungsscheiben“ geführt werden. „An jeder Scheibe lassen sich die zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen mitführen, etwa die ersten 100 Euro Beitrag mit 2,75 Prozent Rechnungszins, die zweite Scheibe nun mit 15 Prozent Erhöhung bei 0,25 Prozent Rechnungszins“, erläutert der Mathematiker.

Die Alte Leipziger hat rund 20.000 Firmenkunden, die für die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter bisher keinen oder einen zu geringen Zuschuss zahlen. „Der kann in Bestandsverträge fließen, sofern der Tarif weiterhin geöffnet ist, und dann zu den aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen“, sagt Michael Reinelt, Leiter des Zentralbereichs bAV. Beispiel: Ein Vertrag mit 1,75 Prozent Rechnungszins wird 2022 mit dem AG-Zuschuss zu 0,25 Prozent Rechnungszins aufgestockt. „Es ist branchenüblich, unter einer Vertragsnummer verschiedene Rechnungszins-Generationen zu verwalten“, bestätigt Reinelt. Die Reduktionslösung „ist sicherlich möglich, aber der Zuschuss wird dann vom Arbeitnehmer nicht als Förderung wahrgenommen“, gibt Reinelt zu bedenken. Doch zur Berechnung des Zuschusses hat der Gesetzgeber nur schwammige Vorgaben gemacht. „Statt der angestrebten einfachen Lösung drohen hohe Komplexität und Verunsicherung“, kritisiert Andre Cera von der Otto-Group. Im Unternehmen werde man den Zuschuss aus administrativen Gründen in nicht anders lösbaren Fällen mit den Beiträgen verrechnen.

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