Debatte um Vermittlervergütung

„Provisionen führen nicht zu unvorteilhafter Beratung“

Auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zu einem möglichen EU-weiten Provisionsverbot liegt nun die Antwort der Bundesregierung vor: Sie sieht einen Anstieg des beratungsfreien Geschäfts kritisch – und ist damit auf einer Linie mit dem Vermittlerverband BVK.

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15:03 Uhr | 09. März | 2023

Die Debatte um ein Provisionsverbot auf EU-Ebene erhitzt die Gemüter: Die Ampelkoalition ist sich uneins, Vermittlerverbände sparen nicht mit Kritik. Anfang Februar richtete die CDU/CSU-Fraktion zu dem Thema eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, nun liegt die Antwort vor.

Anleger muss im Einzelfall abwägen

Ein wesentlicher Kern der Anfrage: Wie wirkt sich ein mögliches Verbot der provisionsbasierten Beratung auf die Entwicklung der privaten Altersvorsorge bei Kleinanlegern und Anlegern aus dem Niedriglohnsektor aus? Zu dieser Frage bleibt die Bundesregierung eine konkrete Antwort schuldig. Die Positionierung für eine Beurteilung des EU-Provisionsverbots sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in dem Schreiben.

Erkenntnisse, dass Provisionen zu einer unvorteilhaften Beratung für den Verbraucher führen, würden aktuell allerdings weder dem Bund noch der BaFin vorliegen. Dabei verweist die Regierung in ihrer Antwort auch darauf hin: „Jede Art der Anlageberatung hat Vor- und Nachteile, die der Anleger im Einzelfall gegeneinander abwägen und denen die Aufsicht bei ihrer Tätigkeit Rechnung tragen muss.“ Letzteres entspreche auch der Position des BVK, teilte der Vermittlerverband in einem Pressestatement angesichts der vorliegenden Antwort der Regierung mit.

Verbraucherschützer hatten im Zuge der Provisionsdebatte auf das in den Niederlanden geltende Zuwendungsverbot verwiesen, das zu einem Anstieg des beratungsfreien Geschäfts geführt habe. Auch dazu hatte die Regierung Stellung zu beziehen, die da lautet: Wegen struktureller Unterschiede könne das dort bestehende Verbot nicht unmittelbar auf den deutschen Markt übertragen werden. Von der BaFin werde ein solcher Anstieg des beratungsfreien Geschäfts allerdings kritisch betrachtet, da dieses „regulatorisch ein niedrigeres Schutzniveau“ biete und deshalb „ein besonderes Maß an Finanzkompetenz“ voraussetze. Aus Sicht der Regierung solle jeder Kleinanleger Zugang zu persönlicher Beratung haben.

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Die Antworten der Bundesregierung ordnete BVK-Präsident Michael Heinz folgendermaßen ein: „Darin finden sich zentrale kritische Positionen des BVK am EU-Vorhaben wieder. Zudem sehen wir auch unsere klare Haltung: Kein Vertrieb ohne Beratung bestätigt.“ Der BVK fordert nun, dass die Bundesregierung ihre Positionen auch gegenüber EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness „klar vertrete“, damit diese ihre Pläne wieder „ad acta“ lege. „Schließlich hätte deren Initiative für ein EU-weites Provisionsverbot verheerende Konsequenzen für den Versicherungs- und Finanzplatz Deutschlands und Europas und schadet dem Verbraucher“, schreibt der Vermittlerverband.

Kleinanlegerstrategie Ende März

Ende vergangenen Jahres hatte McGuiness die Forderung nach einem EU-weiten Provisionsverbot erstmals ins Feld geführt. Die Meinungsbildung der Bundesregierung bezüglich einer Abschaffung der Provisionsberatung auf EU-Ebene sei derzeit aber noch nicht abgeschlossen. „Die Bundesregierung wird im Lichte der zu erwartenden Vorschläge der Europäischen Kommission hierüber entscheiden“, heißt es in der Antwort auf die kleine Anfrage.

Ende März will EU-Finanzkommissarin McGuiness ihre Kleinanlegerstrategie der Öffentlichkeit präsentieren. Dann dürften mehr Details zu den Plänen eines EU-weiten Provisionsverbots für Anlageprodukte bekannt werden.