Altersvorsorge für Selbstständige

Basisrenten: Renditekick oder Liquiditäts-Räuber

Schon bald könnte Altersvorsorge für Selbstständige verpflichtend werden. Doch was geht schon heute mit einer Basisrente? Wann und für wen lohnt sie sich? Ein Überblick

12:04 Uhr | 06. April | 2023
Arztkittel mit Stetoskop

Trotz der viel diskutierten verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige sollte schon jetzt vorgesorgt werden. Doch für wen eignet sich die Basisrente? | Quelle: Peter Dazeley

Der Bundesarbeitsminister will sie, möglichst bald. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung fordert sie, noch in dieser Legislaturperiode: die verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige. Diskutiert wird sie gefühlt schon eine halbe Ewigkeit. Aber: Pflicht hin oder her, es liegt vor allem im eigenen Interesse, schon vorher aktiv zu werden, sekundiert vom Makler.

Einen neuen Impuls für das Beratungsgespräch lieferte hier jüngst die Ankündigung des Bundesfinanzministers, die volle steuerliche Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen und damit auch zur staatlich geförderten privaten Basisrente, um zwei Jahre auf 2023 vorzuziehen. Im Maximum wären das derzeit jährlich 26.528 Euro und gerechnet mit den ursprünglich abzugsfähigen 96 Prozent des Rentenbeitrags 25.467 Euro. 

Nicht nur ein Rechenexempel

„Durch die steuerlichen Vorteile entsteht teils ein großer Renditekick“, sagt Makler Bert Heidekamp aus Berlin, auch mit Blick auf die eigene Absicherung über „Rürup“. „Selbstständige und Freiberufler, die weder in ein Versorgungswerk einzahlen noch pflichtversichert sind, haben ja faktisch keine andere Möglichkeit, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen.“ Für ihn einer der Hauptgründe, die Basisrente zu empfehlen: „Nur, wenn es sich tatsächlich steuerlich rechnet.“ Andernfalls könne man auch in eine ganz normale Fondsrente einzahlen – mit weniger Einschränkungen, einer größeren Fonds- und Tarifauswahl und viel mehr Flexibilität.

Rürup-Produkte stecken durch die strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem engen Korsett – insbesondere was Verfügbarkeit betrifft.
Brigitte Mayer

Verbraucherzentrale Hessen

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„Rürup-Produkte stecken durch die strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem engen Korsett – insbesondere was Verfügbarkeit betrifft.“ Vielen Sparern sei das aber oft gar nicht bewusst, so Brigitte Mayer von der Verbraucherzentrale Hessen. Regelmäßiges Erstaunen, wenn sie dann hören: Der Vertrag ist gegen Kapitalabfindung nicht kündbar und auch nicht abtretbar oder beleihbar und folglich nicht einsetzbar als Sicherheit für einen Kredit. In einem Extremfall habe das zur Privatinsolvenz geführt: „Dem Betreffenden war in der Pandemie die Selbstständigkeit weggebrochen und die Baufinanzierung implodiert.“ In dieser Situation hätte er die über 400.000 Euro aus seinem Rürup-Rentenvertrag dringend gebraucht.

In anderen Konstellationen könnten Gläubiger so allerdings auch nicht auf die Altersvorsorge eines insolventen Selbstständigen zugreifen. Diese Pfändungssicherheit in der Ansparphase sowie eine mögliche Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit hält Heidekamp in seiner Betrachtung der Basisrente – neben dem Steuereffekt – ebenfalls zugute. „Blindlings, allein aufgrund dieser Pluspunkte, sollte man sie aber nicht empfehlen, sondern immer abhängig von der Einzelsituation.“

Blick in die Glaskugel

Wer weiß schon, was die Zeit bringt? Nicht wenige Rürup-Sparer haben – wie Mayer feststellt – insofern auch ein Problem mit der Vererbung. „Bei der gesetzlichen Rente haben alle verinnerlicht: Nur der Ehepartner oder die Kinder können im Todesfall des Sparers unter ganz engen Voraussetzungen etwas bekommen.“ Bei der Basisrente „als Ersatzprodukt für die gesetzliche Rente“ sei das insoweit auch identisch, jedoch dort mit der Einschränkung: Die Vererbung muss von Anfang an vertraglich vereinbart sein. „Später geht nichts mehr, wenn man vielleicht heiratet oder Kinder bekommt.“

Vieles müsse – wie Heidekamp betont – deshalb vorher auf den Prüfstand: Familien- und Vermögensverhältnisse, Lebensplanung, Risikoneigung und bestehende Risiken. Gibt es beispielsweise Immobilienbesitz und die Absicht, dort zu investieren? Oder will der Kunde sein Unternehmen demnächst umbauen und muss deshalb vielleicht irgendwann an sein Kapital? Dann könne ein Rürup-Vertrag nicht das einzige Standbein sein. „Diese Vertragsform raubt Liquidität dann, wenn man sie braucht“, sagt Mayer.

Spielräume und Garantien

Sollte die Entscheidung pro Rürup-Rente fallen, geht es im Weiteren um Kostenstrukturen, Vergleich von Fonds, Tarifen, Garantien und Ablaufleistungen. „In den neueren Tarifen der Basisrente – ohne Garantieverpflichtung – lässt sich der Garantieanteil für die eingezahlten Beiträge zugunsten der Rendite viel besser steuern“, vergleicht Heidekamp. „Je jünger der Sparer, umso größer der Spielraum bis hin zum gänzlichen Garantieverzicht.“ Je kürzer die Laufzeit des Vertrags bis zur Rente, umso wichtiger werde allerdings zumindest eine Teilgarantie. Die Kundschaft da wie dort mit Nettotarifen abzuholen gehört zu seinem strategischen Beratungskonzept.