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Wohnhausbau: Streit ums Treppengeländer
Der Geselle verlegte bei einem Kunden Fliesen. Dieser behauptete anschließend, der Geselle habe dabei einen Schaden in Höhe von 2.000 Euro am Treppengelän-der verursacht. Er kürzte daher die Rechnung um 2.000 Euro. Für den Betriebsin-haber blieb nur die gerichtliche Durchsetzung der Werklohnforderung. Zu prüfen ist, ob die Betriebshaftpflichtversicherung das Kostenrisiko für den Rechtsstreit trägt. Bild: Adobe Stock/Javani LLC