Fallstricke - Fahrradversicherung

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An- oder abgeschlossen

Ein möglicher Fallstrick bei Fahrradversicherungen kann auch die Antwort auf die Frage sein, wie das Fahrrad gesichert war. Während es bei manchen Tarifen reicht, dass das Zweirad abgeschlossen war, bestehen andere Tarife darauf, dass es angeschlossen, also mit einem festen, unbeweglichen Gegenstand verbunden war. Kaum eine Rolle spielt hingegen bei den allermeisten Verträgen die Frage, mit welcher Art Schloss das Fahrrad gesichert wurde. „Hier erlauben viele Versicherer selbst den Einsatz von Schlössern ab null Euro, das ist in den vergangenen Jahren wesentlich einfacher geworden“, hat Giessmann beobachtet. Bild: Adobe Stock/contrastwerkstatt
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Erstattung nur bei Neukauf

Einer der wahrscheinlich ärgerlichsten Fallstricke in der Fahrradversicherung ist die Form der Erstattung – denn einige Versicherer bestehen im Fall eines gestohlenen Rades oder eines Totalschadens auf den Kauf eines neuen Rades. Vor allem bei Händlerversicherern sind entsprechende Klauseln noch häufig zu beobachten, bemerkt Giessmann. Die Ammerländer, über die im vergangenen Jahr in diesem Fall negativ berichtet wurde, habe die Klausel mittlerweile aus ihren Verträgen entfernt, so Giessmann. Bild: Adobe Stock/deagreez
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Nicht das Display vergessen

Das Display ist praktisch die Kommandozentrale eines jeden E-Bikes. Mit ihm kann der Fahrer alle wesentlichen Informationen, wie die Fahrgeschwindigkeit, den Akkustand und die Restlaufzeit ablesen. Modernere Geräte dienen sogar als Navigationsgerät. Allerdings fallen die leicht abnehmbaren Displays in aller Regel nicht unter den Versicherungsschutz, da dieser nur festverbaute Teile umschließt. „Fast kein Versicherer deckt das ab“, bemerkt Giessmann. Lediglich bei Fahrsicher, den Giessmann mit der Barmenia entwickelt hat, ist auch das Display mit versichert, bei der Zurich auch, jedoch hier nur „im Gebrauch“, also während der Fahrt. Allerdings, bemerkt Giessmann, zeigen sich die meisten Versicherer, wie die Ammerländer Versicherung, bei der Frage sehr kulant. Bild: Adobe Stock/mmphoto
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Verschleiß - was ist das genau?

Dieser Fallstrick ist bislang eher theoretischer Natur, kann aber durchaus Bedeutung für den Versicherungsnehmer entwickeln. Konkret geht es um die Frage, wie Verschleiß in den einzelnen Versicherungstarifen definiert ist. „Manche Anbieter leisten laut AVB nur bei übermäßigem Verschleiß“, bemerkt Giessmann. Was damit jedoch gemeint sei, ist nirgends definiert. „Bislang sehe ich nicht, dass sich die Versicherer auf diese Klausel berufen. Aber es ist eine mögliche Hintertür, die Unsicherheit für den Kunden bedeutet“, so Giessmann. Bild: Adobe Stock/ Eduard Wirch
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Die fehlende Originalrechnung

Wer sein Fahrrad gebraucht kauft und es versichern möchte, sollte unbedingt darauf achten, seitens des Verkäufers die Originalrechnung für das Rad ausgehändigt zu bekommen. Auch ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer kann diese nicht immer ersetzen. Fehlt die Originalrechnung, droht dem Kunden eine Kürzung der Leistungen, teils bis zu 50 Prozent. Bild: Adobe Stock/7010WAWA