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2007
Hochwertige Arzneimittel dürfen nur noch verordnet werden, wenn vorher eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt wurde. Leistungsbeschränkungen für Komplikationen nach Schönheitsoperationen, Tätowierungen, Piercings und Ähnlichem treten in Kraft, sofern die Behandlung als „selbst verschuldet“ eingestuft wird. Bild: Adobe Stock/Zamrznuti tonovi