Vorsicht beim Kleingedruckten!

1/6

Regress bei grober Fahrlässigkeit

Wer grob fahrlässig einen Unfall verursacht, wird oft zur Kasse gebeten. Die Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des Geschädigten, kann aber nachher vom Kunden bis zu 5.000 Euro zurückverlangen. In einigen Tarifen wird auf Rückforderungen verzichtet. Auch bei einigen Kaskoversicherungen ist eine Verzichtsklausel möglich. Bild: Adobe Stock/S_E
2/6

Was tun bei Parkschäden?

Wenn der eigene Wagen auf dem Parkplatz gerammt wird und der Verursacher verschwunden ist, stellt sich die Frage: Zahlt die eigene Versicherung? Wird dann der SF-Rabatt abgesenkt? Parkschäden werden von einigen Anbietern in der Teil- oder Vollkaskoversicherung auch ohne SFR-Nachteil mit abgedeckt. Teilweise müssen dafür Zusatzbausteine vereinbart werden. Die Bedingungen für eine SF-Hochstufung sollten genau geklärt werden. Bild: Adobe Stock/Sina Ettmer
3/6

Wertsteigerung nach Reparatur

Nach einem Unfall kommt das Auto in die Werkstatt. Kaputte Teile werden durch neue ersetzt. Dadurch steigt der Wert des Fahrzeuges. Die Versicherung kann in solchen Fällen die Leistungen entsprechend kürzen, da sie nur den Zeitwert ersetzen muss. Je nach Anbieter können solche Abschläge vertraglich begrenzt oder ausgeschlossen werden. Bild: Adobe Stock/Tomasz Zajda
Anzeige
4/6

Jährliche Fahrleistung hat ihren Preis

Je mehr gefahren wird, desto teurer wird die Versicherungsprämie. Kunden, die mit einer zu geringen Angabe zur jährlichen Fahrleistung sparen wollen, sollten über die Konsequenzen informiert werden. Wenn nach einem Schaden der Tacho überprüft wird, drohen Nachzahlungen und eine höhere Einstufung. Bild: Adobe Stock/Songwut Pinyo
5/6

Wer darf den Wagen fahren?

Wer im Versicherungsvertrag nur sich selbst als Fahrer angibt, zahlt meist weniger, als wenn noch weitere Personen ans Steuer dürfen. Schnell mal den Wagen verleihen, kann dann aber teuer werden. Passiert ein Unfall mit einem nicht angemeldeten Fahrer, verlangen die Versicherungen oft hohe Strafgebühren. Bild: Adobe Stock/Yakobchuk Olena
6/6

Wird der Neuwert ersetzt?

Totalschaden am neuen Wagen. Nicht immer zahlt die Kasko den vollen Wert - oft nur den geringeren Zeitwert. Mit einer Zusatzklausel zur Neuwertentschädigung erhält der Kunde mehr Sicherheit. Darin wird auch die Dauer festgelegt, wie lange im Schadensfall der Neuwert ersetzt werden muss. Bild: Adobe Stock/stocksolutions