Abgeltungssteuer
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine vergleichsweise neue Art der Besteuerung, die das Ziel des Bürokratieeabbaus mit der Umsetzung eines höheren Ausmaßes an Steuergerechtigkeit verbinden sollte. Die Grundidee ist, dass praktisch alle Ausnahmetatbestände bei der Besteuerung von Kapitalerträgen abgeschafft werden. Dafür werden die Kapitalerträge nicht mehr mit dem individuellen Steuersatz besteuert, sondern mit einem einheitlichen Satz von - derzeit - 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Bank oder Versicherung führt diese Steuer direkt an den Staat ab, womit die Steuerpflicht auch des Privatkunden abgegolten ist.
Im Endeffekt bedeutete die Abgeltungsteuer aber eine erhebliche, erdrutschartige Veränderung der Geldanlagelandschaft. Während Kursgewinne auf Aktien bei einer langfristigen Haltedauer komplett steuerfrei waren, wird für sie nunmehr der Einheitssatz berechnet. Durch die Abgeltungssteuer wurde das Aktieninvestment unattraktiver und mit anderen Sparformen gleichgestellt. Abgeltungsteuerfrei sind lediglich diejenigen Kapitalerträge, die bis zur Höhe des persönlichen Freibetrags anfallen.
Für die Abgeltungssteuer wird inzwischen auch der Begriff der Quellensteuer genutzt. Da die Steuer ja bereits von der Bank oder der Versicherung abgeführt wird, bei dem der Kunde sein Konto oder seine Geldanlage führt.