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Allmählichkeitsschaden

Ein Allmählichkeitsschaden ist das Resultat eines schleichenden Prozesses. Von Bedeutung ist dieser Begriff, wenn die Regulierung eines oder mehrerer Schadensereignisse durch ein Versicherungsunternehmen angezeigt ist. Kann eine negative Auswirkung unstrittig einer Ursache zugeschrieben werden, greift die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht des Versicherers. Plötzlich auftretende und eindeutig zu beschreibende Schäden fallen hierunter. Ein Brand ruiniert die Wohnimmobilie, ein Verkehrsunfall ist ursächlich für den Schaden am Personenkraftwagen. Anders sieht ein Fall aus, falls eine Beschädigung, eine Beeinträchtigung beziehungsweise ein Schaden kaum merklich eingetreten ist. Das Versicherungsrecht beschreibt Faktoren, die für einen derartigen Allmählichkeitsschaden ursächlich sein können. Hierzu zählen unangemessene Temperaturen, schädigende Gase, Dämpfe und Feuchtigkeit sowie Rauch oder Stäube. 

Dringt beispielsweise Regenwasser über einen längeren Zeitraum unbemerkt in eine Gebäudehülle ein, ist das schädigende Ereignis nicht konkret bestimmbar. Ein Blick in die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) der jeweiligen Versicherungsverträge gibt Aufschluss darüber, inwieweit ein solcher Allmählichkeitsschaden Bestandteil des Versicherungsumfangs ist. Somit entgeht der Versicherungsnehmer im entscheidenden Moment dem Risiko, auf Grund eines unzureichenden Versicherungsschutzes, große finanzielle Lasten tragen zu müssen.