Antragsannahme
Antragsannahme
Eine Antragsannahme ist die in Bezug auf einen Antrag abgegebene Willenserklärung mit der ein Vertrag begründet wird.
Für das Zustandekommen eines gültigen Versicherungsverhältnisses ist es grundsätzlich nötig, dass dieses per Antragsformular bei dem Versicherer beantragt wird. Daraufhin wird der Versicherer abwägen und beurteilen, ob das vom Versicherungsnehmer angegebene Risiko tragbar ist. Kommt es hierbei zu einem positiven Entschluss, erfolgt eine Antragsannahme. Sobald der Versicherte über diesen Bescheid informiert wird, dies geschieht meist durch eine Annahmeerklärung bzw. das Zusenden der Versicherungspolice, gilt der Vertrag als geschlossen.
Ausnahme: Überschreitung der Bindefrist
In einem speziellen Fall hat der Versicherungsnehmer selbst die Möglichkeit, die Antragsannahme zu vollziehen. Trifft das Versicherungsunternehmen seine Entscheidung über die Versicherung erst nach der festgesetzten Bindefrist, muss der Versicherungsnehmer den Vertrag annehmen, damit dieser noch rechtsgültig wirksam wird.