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Aussenversicherung

Aussenversicherung

Die Aussenversicherung übernimmt Kosten von Schäden, die außerhalb eines Gebäudes oder einer Wohnung auftreten. Sollte der Versicherungsnehmer sich im Urlaub oder auf einer Reise befinden, sind die Sachen weltweit mitversichert. Dieser Zeitraum darf aber drei Monate nicht überschreiten, sonst kommt die Versicherung für einen Schaden nicht auf. 

Sollte beispielsweise in einer Ferienwohnung im Ausland bei einem Einbruch Wertgegenstände gestohlen werden, würde die Aussenversicherung zahlen. Gegenstände, die in der Ferienwohnung durch einen Brand verursacht zu schaden kommen, sind jedoch nicht versichert. Sollte ein Besucher bei dem Versicherungsnehmer einen Schaden verursachen, würde die Versicherung des Unfallverursachers in Kraft treten. Hierfür wäre nicht die Hausratversicherung zuständig.