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BaFin

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Bundesbehörde, die als Aufsichtsgremium über bestimmte Finanzdienstleistungsunternehmen, darunter auch Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, fungiert.

Entstehung

2002 wurde die BaFin als Bundesanstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main durch die Zusammenlegung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred), des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen (BAV) und des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel (BAWe) gegründet. Damit sollten Überschneidungen in den Zuständigkeitsbereichen beseitigt und eventuell bestehende Aufsichtslücken geschlossen werden. Die Rechts- und Fachaufsicht für die rund 2.500 Angestellte fassende Behörde obliegt dem Bundesministerium für Finanzen.

Aufgaben

Nach § 81 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) hat die BaFin darüber zu wachen, dass die Belange der Versicherten gewahrt und die Verpflichtungen erfüllt werden können.

Um zudem ein stabiles und wettbewerbsfähiges Finanzsystem in Deutschland zu gewährleisten, soll sie die Finanzmärkte beaufsichtigen, kontrollieren und so für faire und transparente Handelsbedingungen sorgen. Neben der Förderung des Verbraucherschutzes hat die BaFin auch den Auftrag gegen Geldwäsche, Anlagebetrug, Insiderhandel, Marktmanipulation und Terrorismusfinanzierung aktiv vorzugehen, um so Risiken und Gefahren für die Anleger, Kunden, Versicherte und Banken zu minimieren.

Organisation

Die BaFin-Leitung setzt sich aus dem Direktorium, dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat zusammen. Das Direktorium, gebildet aus dem Präsidenten und vier Exekutivdirektoren, übernimmt dabei die gesamtverantwortliche Führung und Verwaltung der Anstalt. Den vier Exekutivdirektoren ist wiederum jeweils eine sogenannte Aufsichtssäule zugedacht:

1.    Versicherungsaufsicht
2.    Bankenaufsicht
3.    Wertpapieraufsicht und Asset-Management
4.    Querschnittsaufgaben und Innere Verwaltung

Demzufolge unterstehen der BaFin-Aufsicht somit Banken, inländische Fonds, Versicherungs-unternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und Finanzdienstleistungsprogramme. Beschlüsse des Direktoriums werden mit einfacher Stimmenmehrheit legitimiert. Falls es zu einer Patt-Situation kommen sollte, gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag. Der 21 Mitglieder starke Verwaltungsrat übernimmt die Kontrollfunktion der Geschäftsführung. Er besteht aus sechs Vertretern diverser Ministerien, fünf Bundestagsabgeordneten sowie zehn Vertretern der beaufsichtigten Unternehmen, darunter vier Vertreter der Versicherungsunternehmen.

Fachbeirat

Unterstützt wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Entscheidungsfindung durch einen Fachbeirat. Dieser setzt sich aus 24 Mitgliedern zusammen, die vom Bundesfinanzministerium bestellt werden. Auf diesem Weg sollen Expertisen aus der Finanzwissenschaft, der Kredit- und Versicherungswirtschaft, der Deutschen Bundesbank und der Verbraucherschutzvereinigungen in die Fachkompetenz der BaFin einfließen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn 

Tel.: 0228/4108-0
Internet: www.bafin.de