Bergungskosten
Bergungskosten
Bergungskosten entstehen immer dann, wenn ein Unfall verursacht wurde und eine Person aus einer schwierigen Lage gerettet werden muss. Die betroffene Person wird nicht immer die Unterstützung der Krankenkasse erhalten. Diese zahlen wenig oder gar keine Bergungskosten. Daher ist es ratsam, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese sollte Bergungskosten beinhalten.
In der Unfallversicherung sollte immer vermerkt werden, dass die Rettung durch private und öffentliche Rettungsdienste möglich ist. Darüber hinaus sollte der Transport zum Krankenhaus oder nach Hause gewährleistet sein. Die Bergungskosten können aber auch die Kosten für Angehörige übernehmen, wenn diese ebenfalls beim Unfallort anwesend waren. Wer diese Leistungen nicht in der Unfallversicherung besitzt, der wird mit hohe Kosten rechnen müssen, wenn es zu einer Bergung kommen sollte.