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Deckungskapital

Deckungskapital

Das Deckungskapital besteht immer aus den Beiträgen, die monatlich gezahlt werden und den Zinsen, die erwirtschaftet werden. Diese beiden Komponenten werden benötigt, um die Versicherungsleistung zu gewährleisten, die vereinbart wurde. Nach Abschluss einer Versicherung ist das Deckungskapital oft erst niedriger, als die Gesamtsumme der Beträge, die eingezahlt werden. Das Deckungskapital setzt sich bei fondsgebundenen Versicherungen immer aus dem Wert der Fondsanteile zusammen.

Die Versicherung errechnet das Risiko und die Kosten, die sich in der Zeit des Versicherungsschutzes ergeben können. Sollte die Versicherung das Risiko als zu hoch einstufen, kann diese auch abgelehnt werden. Sobald ein Versicherungsnehmer eine Versicherung kündigt, wird der Rückkaufwert aus den Überschussanteilen und dem Deckungskapital ermittelt. Hierbei wird ein Stornoabschlag oder auch ein Kostenabschlag fällig, da die Versicherung vorzeitig gekündigt wurde.