Diensthaftpflichtversicherung
Diensthaftpflichtversicherung
Die Diensthaftpflichtversicherung ist vor allem für Personen des öffentliches Dienstes gedacht. Sollte während der Dienstzeit ein höherer Schaden entstehen, sind Staatsbedienstete mit dieser Versicherung abgesichert. Gerade Personen, die mehr Gefahren ausgesetzt sind, wie Polizisten oder Lehrer, benötigen diese Diensthaftpflichtversicherung.
Wenn beispielsweise bei einem Ausflug mit dem Lehrer und seiner Klasse ein Schaden entsteht, müsste der Lehrer ohne diese Versicherung selber für den Schaden aufkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er den Schaden verursacht hat oder einer seiner Schüler. Mit der Diensthaftpflichtversicherung ist er abgesichert und muss nicht mit seinem Privatvermögen haften. Ärzte, Rettungssanitäter und Hebammen sind die einzigen Personen, die im öffentlichen Dienst diese Versicherung nicht abschließen können.