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Doppelversicherung

Doppelversicherung

Die Doppelversicherung liegt dann vor, wenn ein Versicherungsnehmer das gleiche Risiko bei mehreren Versicherungsunternehmen vertraglich abgesichert hat. Dies hätte im Schadens- beziehungsweise Leistungsfall die Folge, dass die Leistung, die der Versicherte erhalten würde, in der Summe den Schadensbetrag übersteigen würde. Tatsächlich liegt aber nur eine gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bis zur eigentlichen Schadenshöhe vor.

Typische Gebiete für die Doppelversicherung sind unter anderem die Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung oder die Kfz-Versicherung. Der Versicherte ist verpflichtet, Doppelversicherungen seinen jeweiligen Vertragspartnern unter Angabe von Versicherer und Höhe der Versicherungssumme anzuzeigen. Hat der Versicherungsnehmer in Unkenntnis der Doppelversicherung einen zweiten oder weiteren Vertag für das gleiche Risiko abgeschlossen, kann er laut Gesetz dessen Aufhebung verlangen, um keine doppelten Prämien bezahlen zu müssen.