Elementarschadenversicherung
Elementarschadenversicherung
Eine Elementarschadenversicherung ist optionaler Teil einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung (gegen Mehrbeitrag einschließbar). Als relevante elementare Gewalten gelten:
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Erdrutsch
- Erdsenkung
- Lawinen
- Schneedruck
- bisweilen auch Blitzschlag, Vulkanausbruch und Starkregen.
Die Elementargefahren Sturm und Hagel werden in der Regel bereits von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung leistet bei Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen (Gebäude oder Hausrat) durch die Einwirkung einer der genannten Elementargefahren. Standardmäßig wird eine Selbstbeteiligung zwischen 500 und 5.000 Euro vereinbart. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich unter anderem nach der Risikozone, in der das versicherte Gebäude liegt – so wird beispielsweise in hochwassergefährdeten Gebieten oder an Berghängen prinzipiell ein höherer Beitrag und eine höhere Selbstbeteiligung fällig (Äquivalenzprinzip).
Die meisten Versicherer bieten nur dann eine Elementarschadenversicherung an, wenn das zu versichernde Gebäude mindestens 10 Jahre lang keinen Elementarschaden zu verzeichnen hatte.