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Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Über einen Anspruch verfügen Versicherungsnehmer, welche aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können. Wer auf absehbare Zeit höchstens drei Stunden am Tag einer Tätigkeit nachgehen kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Liegt die Leistungsfähigkeit bei höchstens sechs Stunden, gewährt die Rentenversicherung die geringere Rente bei teilweiser Erwerbsminderung. Ein Arzt des Rentenversicherungsträgers stellt dies fest. Im Gegensatz zu privaten Berufsunfähigkeitspolicen bezieht sich diese Prüfung nicht ausschließlich auf den bisher ausgeübten Beruf. Es kommt darauf an, in welchem Umfang Versicherte irgendeine Arbeit praktizieren könnten.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den bisher erzielten Rentenpunkten ab. Menschen mit höherem Einkommen verbuchen auch eine höhere Rente.