Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn Menschen aufgrund gesundheitlicher Gründe keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Unter Umständen zahlt die Deutsche Rentenversicherung bei einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung eine Rente. Die höhere Rente bei einer vollen Erwerbsminderung gewährt sie, wenn Betroffene auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Eine teilweise Erwerbsminderung erkennt sie an, sofern Versicherter weniger als sechs Stunden täglich einen Beruf ausüben können.
Eine Erwerbsunfähigkeit kann auf Verletzungen, Erkrankungen und psychischen Krankheiten basieren. Die Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit bezieht sich auf sämtliche berufliche Tätigkeiten. Ein Bauarbeiter ist zum Beispiel nicht erwerbsunfähig, wenn er als Pförtner arbeiten könnte. Das unterscheidet den Begriff von der Bezeichnung Berufsunfähigkeit, die BU-Policen zugrunde liegt. Hier kommt es ausschließlich darauf an, ob die körperliche oder psychische Einschränkung zur Arbeitsunfähigkeit im bisherigen Berufsfeld führt.