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Folgeprämie

Folgeprämie

Der Begriff der Folgeprämie wird immer dann verwendet, wenn die Versicherung mehr als einen Abrechnungszeitraum besteht bzw. Zahlungskonditionen mit mehrmaliger unterjähriger Zahlungsweise vereinbart werden. Durch die Zahlung der Folgeprämie leistet der Versicherungsnehmer seinen Beitrag dafür, dass der Versicherungsvertrag unverändert weitergeführt werden kann. 

Die Folgeprämie kann aber unter Umständen auch Auswirkungen auf den weiteren Bestand bzw. ein außerordentliches Kündigungsrecht (-> sh. dort) durch den Versicherungsnehmer haben. Steigt die Versicherungsprämie um einen nicht unwesentlichen Betrag an, so besteht ein Sonderkündigungsrecht binnen sechs Wochen. 

Die Neukalkulation der Folgeprämie ist insbesondere in denen Versicherungszweigen gang und gäbe, bei denen sich die Risiken stets ändern oder weitere Einflußfaktoren die Prämienhöhe beeinflussen. Im Bereich der Gebäudeversicherung gibt es einen Gutachterausschuß, der den allgemeinen Schadensverlauf und die Baupreise betrachtet und Empfehlungen ausspricht. Bei der KFZ-Versicherung werden je nach Schadensverlauf der Gesamtheit der Versicherten die Regionalklassen und Typklassen verändert. Deshalb kann es für eine Vielzahl der Versicherten sowohl zu einer höheren, als auch einer niedrigeren Folgeprämie kommen.