Gemeiner Wert
Gemeiner Wert
Ein gemeiner Wert stellt im Versicherungswesen eine besondere Form der Schadensbegleichung dar. Versicherer zahlen nicht den Neuwert eines Gebäudes oder eines anderen Versicherungsgegenstands, sondern nur den erzielbaren Marktpreis für das Objekt im momentanen Zustand.
Vor allem bei Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen kommt diese Methode zum Einsatz. Das gilt dann, wenn das Objekt vor dem Schadensfall bereits nicht mehr brauchbar war. Zerstört ein Feuer zum Beispiel ein abbruchreifes und unbewohntes Haus, ziehen Versicherer den gemeinen Wert heran. Bei einem durch Leitungswasser zerstörten, schon zuvor funktionsunfähigen Computer trifft dasselbe zu. Ein gemeiner Wert schützt die Versicherungen in diesen Fällen vor einer unangemessen hohen Zahlung. Bei einer Neuwertentschädigung müssten sie dagegen für weitgehend Wertloses wesentlich höhere Summen stemmen.