Gruppenversicherung
Gruppenversicherung
Eine Gruppenversicherung wird oft von Firmen, Arbeitnehmern oder Vereinen gewählt. Hierbei wird eine gesamte Gruppe, zum Beispiel die Mitarbeiter des Unternehmens oder eine Gruppe einer bestimmten Sportart automatisch versichert. So sind die Mitarbeiter mit einem optimalen Gesundheitsschutz versorgt. Sollte ein Unfall während der Arbeit oder des Sports passieren, sind die betroffenen Parteien versichert.
Zu der Gruppenversicherung kann der Versicherungsnehmer entscheiden, welche Leistungen erbracht werden sollen. Das kann zum Beispiel eine Pflege-Zusatzversicherung sein, ein Kostenschutz bei Zahnersatz oder auch Krankenhaustagegeld. Um eine Gruppenversicherung abschließen zu können, verlangen Versicherungsgesellschaften oft eine Anzahl von mindestens 20 Personen, die versichert werden sollen. Darüber hinaus können auch die Eheleute oder Lebenspartner der versicherten Person mitversichert werden.