Insassenversicherung
Insassenversicherung
Die Insassenversicherung deckt Schadensfälle ab, die zur Invalidität oder zum Tod von Beifahrern in einem Fahrzeug führen. Bei diesem Fahrzeug kann es sich um einen PKW oder LKW, um ein motorisiertes Zweirad oder einen Traktor handeln. Berufsfahrer sind durch die Insassenversicherung nicht erfasst. Voraussetzung für die Leistung im Schadensfall ist der bestimmungsgemäße Gebrauch des Fahrzeugs sowie die Erlaubnis des Fahrzeugführers, dass die betreffenden Personen mitfahren durften.
Es gibt zwei Modelle der Insassenversicherung: Die pauschale Variante versichert den Platz im kompletten Fahrzeug. Bei der Sitzplatzvariante werden nur bestimmte Plätze, zum Beispiel der Platz des Beifahrers, versichert. Zudem variieren die Verträge rund um eine Insassenversicherung auch im Hinblick auf die Versicherungssummen, die letztendlich auch die Höhe der Versicherungsbeiträge bestimmen.