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Jagdhaftpflichtversicherung

Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland und Österreich vorgeschrieben, um einen Jagdschein zu erhalten oder zu verlängern. Den entsprechenden Nachweis verlangt die zuständige Jagdbehörde. Die Versicherungszusage erstreckt sich dabei mindestens über die Laufzeit des Jagdscheins, die bis drei Jahre betragen kann. Der Jagdschein und damit auch die Jagdhaftpflichtversicherung müssen danach verlängert werden. Ehemalige Jäger müssen die Police ebenfalls nachweisen, wenn sie ihre Jagdwaffen behalten möchten.

Es gibt für die Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungen (Deutschland: Personenschäden bis 500.000 Euro, Sachschäden bis 50.000 Euro), doch die Versicherer bieten in der Regel eine Pauschaldeckung bis fünf Millionen Euro an, die auch zu empfehlen ist und nur einen geringen Aufpreis kostet. Jäger sind nach § 823 BGB unbegrenzt haftbar für Schäden, die sie bei der Jagd verursachen. In die Jagdhaftpflichtversicherung ist in der Regel eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Jagdhunde, Frettchen und Beizvögel (jeweils zwei) mit eingeschlossen.