Kautionsversicherung
Kautionsversicherung
Eine Kautionsversicherung stellt eine Bürgschaft oder Zahlungsgarantie dar, die der Versicherer für den Versicherungsnehmer abgibt. Im Rahmen eines Kauf-, Zuliefer- oder Werksvertrages eingegangene Verpflichtungen des Versicherungsnehmers oder auch gestundete Zölle und Steuern werden so für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit abgesichert. Voraussetzung für den Abschluss einer Kautionsversicherung ist eine positive Prüfung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers (Bonitätsprüfung); zudem darf ein Unternehmen, das eine Kautionspolice abschließen will, in der Regel nicht jünger als 2 Jahre sein.
Kautionsversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten, darunter:
- Bürgschaft für Mängelansprüche
- Gewährleistungsbürgschaft
- Auslandsbürgschaft
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Mietkaution
- Bürgschaft zur Bauhandwerkersicherung (§ 648a BGB)
- Prozessbürgschaft
- Anzahlungsbürgschaft
Der Vorteil für den Versicherungsnehmer liegt darin, dass seine Kreditlinie bei der Bank nicht belastet wird, so dass die Bürgschaft seine Liquidität nicht oder kaum beeinträchtigt.