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Leibrente

Leibrente

Die Leibrente ist die in Deutschland (gesetzlich, betrieblich und privat) übliche Rente. Sie wird periodisch – in der Regel monatlich – bis zu einem bestimmten Zeitpunkt – in der Regel der Tod des Rentenempfängers – gezahlt. Die Rentenansprüche werden entweder durch regelmäßige Beitragszahlungen oder durch eine Einmalzahlung erworben. 

Auch wenn die Leibrente gesetzlich geregelt ist (§§ 759–761 BGB), gibt es verschiedene mögliche Ausgestaltungen. So kann die Höhe gleichbleibend sein oder ansteigen. Die Rentenzahlungen können sofort oder in der Zukunft beginnen. Stirbt der Rentenempfänger vor Beginn der Auszahlungsphase, gibt es die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung. Überdies können Hinterbliebene abgesichert werden, indem sie für eine vertraglich festgelegte Zeit nach dem Ableben des Rentenempfängers Zahlungen erhalten.