Nichteheliche Lebenspartner
Nichteheliche Lebenspartner
Nichteheliche Lebenspartner definieren sich in der Regel als auf Dauer angelegte Beziehung zwischen einer Frau und einem Mann, die über eine normale Wirtschafts- und Wohngemeinschaft hinausgeht. Diese Form des Miteinanders ist, wenn man sie mit der Ehe vergleicht, eine rechtlich weniger relevante Form der Lebensgemeinschaft.
Nicht alle Paare, die sich eine Wohnung teilen, sind nichteheliche Lebenspartner. Für das Recht sind weitere Merkmale wichtig, zum Beispiel, dass die Bereitschaft beider Partner vorhanden ist, gegenseitig Verantwortung übernehmen und füreinander einzustehen. Ohne dieses Miteinander kann man nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft sprechen. Für Gerichte und Ämter ist es aber mitunter schwer abzuschätzen, wann Zusammenlebende nichteheliche Lebenspartner oder reine WG-Partner sind. Daher muss von Fall zu Fall abgewogen werden.