Ordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist ein nicht ausschließbares Recht des Versicherungsnehmers, die abgeschlossene Versicherung zu bestimmten Terminen zu beenden. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit und einer eindeutigen Nachweisbarkeit des Zuganges empfiehlt sich die Schriftform mit einer sicheren Zustellart (beispielsweise Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe-Einschreiben).
Im juristischen Sinne ist die ordentliche Kündigung eine einseitige Willenserklärung durch den Kunden: Der Versicherer oder Versicherungsmakler darf die Annahme nicht ablehnen, auch wenn er manchmal - insbesondere im Bereich der KfZ-Versicherung - versuchen wird, einen günstigeren Tarif anzubieten. Formulierungen, die gerne genutzt werden, wie beispielsweise "Vormerkung der Kündigung" sind deshalb nicht tragfähig. Seriöser ist es eine Eingangsbestätigung mit korrekter Angabe des Vertragsendes zu verschicken.
Bei den meisten Versicherungen ist die ordentliche Kündigung jeweils zum Ende eines Versicherungs- bzw. Kalenderjahres möglich. Frühere Klauseln, die eine erstmalige Kündigung erst nach zehn oder mehr Jahren vorsehen, wurden insbesondere zu Zeiten der schwarz-gelben Koalition kritisch gesehen, weshalb wesentliche Gesetzesänderungen zur Stärkung der Verbraucherrechte vorgenommen worden sind.
Die ordentliche Kündigung ist ein Mittel, welches das Selbstbewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht und hat damit auch zu mehr Wettbewerb und sinkenden Prämien geführt.