Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit
Der Grad der Pflegebedürftigkeit gibt an, in welchem Umfang Menschen im Alltag Betreuung benötigen. Es handelt sich um einen Begriff der gesetzlichen Pflegeversicherung, der über das Ausmaß der monatlichen finanziellen Unterstützung entscheidet. Es gibt die Pflegestufen 0 bis 3, wobei die Stufe 3 schwerste Pflegebedürftigkeit bedeutet. Die Einstufung erfolgt nach einem detaillierten Kriterienkatalog, der unter anderem den zeitlichen Aufwand für die Körperpflege, die Zuführung von Nahrung, die Mobilität und die hauswirtschaftlichen Leistungen umfasst. Ein entsprechendes Gutachten fertigen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und unabhängige Gutachter an.
Viele Verbraucher haben zusätzlich mit einer privaten Pflegeversicherung vorgesorgt. Die Privatversicherer orientieren sich bei der Höhe der monatlichen Leistungen ebenfalls an der gesetzlich definierten Pflegebedürftigkeit. Im Versicherungsfall müssen Versicherungsnehmer das Pflegegutachten einreichen. Der Umfang der Zahlungen hängt von der Versicherungsart und der Versicherungssumme ab. Bei einer Pflegekostenversicherung bezahlen Versicherungen zum Beispiel einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten, bei der Pflegetagegeldversicherung kommt es allein auf die Pflegestufe an. Wie Versicherte das Geld verwenden, spielt keine Rolle.