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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Mit einer Pflegeversicherung sorgen Versicherte gezielt für mögliche Pflegekosten vor, die bei einer stationären oder einer häuslichen Betreuung entstehen. Die gesetzliche Versicherung ist für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verpflichtend, die Kosten berechnen sich prozentual am Lohn. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte, eine Ausnahme bildet Sachsen mit einem höheren Anteil für Arbeitnehmer. Ab einem gewissen Grad an Pflegebedürftigkeit leistet die gesetzliche Versicherung eine finanzielle Unterstützung, deren Höhe sich nach der Pflegestufe richtet.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen meist nicht aus, um die hohen Kosten zu decken. Deswegen schließen viele zusätzlich eine private Pflegeversicherung ab. Für Gruppen wie Selbstständige, die über keine staatliche Versicherung verfügen, stellen private Policen die einzige Absicherung dar. Es gibt drei Arten: Eine Pflegekostenversicherung übernimmt anteilig Rechnungsbeträge, die Versicherungsnehmer nachweisen müssen. Bei Pflegetagegeldpolicen zahlen Versicherer unabhängig von tatsächlich anfallenden Kosten einen vereinbarten Betrag. Pflegerentenversicherungen fungieren als Mix aus Pflegeversicherung und Lebensversicherung: Verbraucher erhalten auch Geld, wenn keine Pflegebedürftigkeit eintritt. Die Höhe der Leistungen orientiert sich bei den Pflegezusatzversicherungen wie in der gesetzlichen Versicherung an der Pflegestufe.