Quellensteuer
Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuererhebung, die nicht sofort bemerkt wird. Diese wird beispielsweise bei der Lohnsteuer angewendet. Die Quellensteuer wird hierbei sofort einbehalten und muss nicht nachträglich gezahlt werden, sie wird also direkt von der Quelle bezogen, aus der die Einkünfte stammen. Nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland gibt es diese Steuer. Sollte ein deutscher Staatsbürger im Ausland arbeiten kann auch hier die Quellensteuer greifen. Hierfür muss ein Formular ausgefüllt werden, welches bei den zuständigen ausländischen Behörden beantragt werden kann.
Diese Steuern werden sofort erhoben, wogegen andere erst am Ende des Jahres fällig werden. Sie muss sofort an das Finanzamt gehen, sobald ein Einkommen vorhanden ist. Für Arbeitnehmer ist wichtig zu wissen, dass es zwei unterschiedliche Quellensteuern gibt. Zum einen findet man diese in der Lohnsteuer und zum anderen in der Abgeltungssteuer. Die Höhe der Quellsteuer bei der Lohnsteuer richtet sich immer nach der Höhe des Gehaltes. Bei der Abgeltungssteuer hingegen liegt die Steuer immer bei 25%.