Riester-Rente
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Variante der privaten, freiwilligen Altersvorsorge und ist nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) benannt. Sie wurde Anfang des Jahrtausends eingeführt, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine weitere, stabile Säule für die Altersvorsorge bekommen können.
Die wesentlichen Ideen der Riester-Rente sind:
+ Jährliche staatliche Zulagen für den Sparer abhängig von der Anzahl der Erwachsenen und Kinder. Dabei legt "Vater Staat" pro Kind (in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang) zwischen 185 und 300 Euro pro Jahr dazu, bei Erwachsenen sidn es 154 Euro pro Jahr. Damit wird kleineren und mittleren Einkommen die Vermögensbildung erheblich erleichtert.
+ Die prozentuale Wirkung der Förderugn auf die Rendite soll umso höher ausfallen je niedriger das Brutto-Einkommen ist. Die volle Förderung gibt es nur, wenn 4 % vom Einkommen eingezahlt werden. Da der Betrag in absoluten Zahlen immer gleich ist, proftieren geringere Einkommen einfach mehr.
+ Um Auswirkungen einer Baisse-Phase oder von Kurseinbrüchen zum Auszahlungszeitpunkt ausgleichen zu können werden nur Anlageprodukte zertifiziert, die über eine Bestandsgarantie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns verfügen.
+ Durch das regelmäßige Einzahlen und die Nutzung des Zins- und Zinseszinseffektes soll ein wirklich stattliches Vermögen zusammenkommen.
+ Wird das Geld vom Riester-Sparer zu früh abgerufen, so kann die Auszahlung nur ohne die Zulagen erfolgen. Ausnahme davon ist die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum, zu dem die Riester-Rente auch genutzt werden kann.