Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt, in welcher Form und in welcher Höhe Rechtsanwälte ihre Gebühren berechnen dürfen. Es enthält klare Bestimmungen über die Vergütungen für verschiedene Leistungen wie das Formulieren von Schriftsätzen und die Vertretung vor Gericht. Detaillierte Gebührensätze finden sich in der Anlage "Vergütungsverzeichnis". Bei diesen Honoraren handelt es sich um Mindestbeträge, die kein Rechtsanwalt unterschreiten darf. Rechtsschutzversicherungen übernehmen auf diesem Niveau die Kosten. Anwälte und Mandanten können aber auch höhere Vergütungen vereinbaren. Eine Ausnahme bilden Beratungsgespräche, bei denen der Gesetzgeber mittlerweile auf eine Untergrenze verzichtet und damit den freien Wettbewerb erlaubt.
Grundsätzlich unterscheidet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zwischen Zivil- und Strafrecht. Im Zivilrecht gelten Satzrahmengebühren, es kommt wesentlich auf den festgelegten Streitwert an. Bei Strafrechtsfällen berechnen Anwälte dagegen Betragsrahmengebühren, einen Streitwert gibt es nicht.