Spartentrennung
Spartentrennung
Die Spartentrennung ist eine sich aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ergebende Pflicht für Versicherungen, Lebensversicherungen, Krankenversicherungen sowie Schaden- und Unfallversicherungen in rechtlich eigenständigen Unternehmen zu betreiben. Dabei sind Schaden- und Unfallversicherungen alle Versicherungssparten, die nicht Lebens- oder Krankenversicherung sind. Die jeweilige Unternehmensform muss eine Aktiengesellschaft, eine VVaG oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts sein. Die Spartentrennung führt im Versicherungsbereich zur Konzernbildung, bei der die Konzernmutter als Holding über den rechtlich eigenständigen Sparten-Unternehmen steht.
Versicherungsintern wird häufig eine "kleine" Spartentrennung dergestalt betrieben, dass jede Versicherungssparte sich dauerhaft selbst tragen soll. Viele Versicherungsunternehmen können das jedoch für bestimmte Sparten nicht erreichen und nehmen sich nicht deckende Versicherungen als Einstiegsversicherungen in Kauf.