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Sturmschaden

Sturmschaden

Bei einem Sturmschaden kann es sich zum Beispiel um abgedeckte Dächer oder durch umgestürzte Bäume zerstörte Autos handeln. Auch Personenschäden können die Folge sein. Unterschiedliche Versicherungen begleichen den Schaden. Für Schäden an einer Immobilie kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Beschädigt ein Sturm Inventar, zahlt die Hausratversicherung. Betrifft ein Sturmschaden ein Auto, erstattet die Teilkaskoversicherung die Kosten. In allen drei Fällen muss der Sturm mindestens die Windstärke 8 erreicht haben. Eine Ausnahme bildet die Vollkaskoversicherung, deren Schutz Stürme mit geringerer Windstärke umfasst.

Bei Personenschäden können diverse Versicherungen greifen, zum Beispiel die Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitspolice. Es hängt von den Umständen und den gesundheitlichen Folgen ab. Auch Dritte können durch einen Sturm geschädigt werden. Fällt beispielsweise ein Blumentopf von einer Fensterbank und verletzt einen Passanten, haftet der Besitzer. Haftpflichtversicherer übernehmen den Schadensersatz.