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Sublimit

Sublimit

Der Begriff Sublimit lässt sich sprachlich aus seinen beiden Bestandteilen Sub (=unter, Teil-) und Limit (Grenze) ableiten. Es handelt sich um eine exaktere Beschreibung der Aufteilung der gesamten Deckungs- bzw. Haftungssummen von Sachversicherungen auf Teilrisiken. Eine Hausratversicherung mit dem Standardtarif und keiner expliziten Zusatzversicherung bezahlt beispielsweise wertvolle Kunstgegenstände oder auch hochwertige Sammlungen nur bis zu einem gewissen, in der Versicherungspolice bzw. der Deckungszusage genannten Höhe. Ein weiteres Beispiel sind Autoversicherungen, bei denen die Vollkasko beispielsweise auch eine Obergrenze bzw. ein Sublimit für hochwertige HiFi-Anlagen oder sonstige Einbauten kennt.

Im Sublimit kommt in gewisser Weise auch das Solidaritätsprinzip zum Tragen, welches die Basis jeder Versicherung ist: Die Versicherungsnehmer können die üblichen Risiken zu einem fairen Beitrag versichern, der aber nicht alle extravaganten oder sehr teuren Zusatzbestandteile oder Sondervermögen abdecken kann. Im Zuge der Berechnung günstiger Beiträge für alle werden diese - zuschlagspflichtigen Risiken - gegen individuelle Vereinbarung und eine erhöhte Prämie abgedeckt.