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Überversicherung

Überversicherung

Eine Überversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme den Wert des Versicherten übersteigt. Das kann zum Beispiel in der Hausratversicherung vorkommen, wenn Versicherte den Wert ihres Hausrats überschätzen. Manche Versicherungsnehmer vergessen auch, bei einem Umzug in eine kleinere Wohnung mit weniger Gegenständen die Summe zu reduzieren. Die Überversicherung wirkt sich in beiden Fällen finanziell nachteilig aus. Versicherungen ersetzen einen Schaden nur in der tatsächlichen Schadenshöhe. Steht im Vertrag eine zu hohe Summe, müssen Versicherte mehr Prämien als nötig zahlen.

Bei einer absichtlichen Überversicherung in erheblichem Ausmaß kann der Versicherer den Vertrag für nichtig erklären. Das gilt zumindest dann, wenn sich der Versicherungsnehmer einen Vermögensvorteil verschaffen wollte. Diese Regelung findet sich in Paragraf 74 des Versicherungsvertragsgesetzes.