Vermögensschaden
Vermögensschaden
Ein Vermögensschaden ist der geldwerte Nachteil einer Person durch ein Schadensereignis. Er wird in Versicherungen gesondert erfasst und unterscheidet sich von Personen- oder Sachschäden. Typisch wäre etwa der Verdienstausfall nach einem Schadensereignis (Naturkatastrophe, Unfall, Brand, Einbruchdiebstahl), weil die geschädigte Person nicht arbeiten kann.
Es gib den echten und den unechten Vermögensschaden. Als "echt" wird er bezeichnet, wenn er mit keinerlei Sach- oder Personenschaden verbunden ist. Dieser könnte eintreten, wenn bei einem Unfall auf der Straße, an dem die geschädigte Person nicht beteiligt ist, ein Verkehrsstau entsteht, der zum Arbeitsausfall mit finanziellem Schaden führt. Solche Schäden müssen durch eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Der unechte Vermögensschaden entsteht infolge eines Personen- oder Sachschadens und ist in der entsprechenden Versicherung inkludiert. Dieser tritt unter anderem ein, wenn der Autofahrer einen Unfall erleidet, sein Auto beschädigt wird und er daraufhin einen Arbeits- und Verdienstausfall hinnehmen muss.