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Versicherungssteuer

Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer ist gewissermaßen die Mehrwertsteuer auf Versicherungen. Gemäß dem Versicherungssteuergesetz (VersStG) wird sie auf Beiträge und Gebühren für Individualversicherungen – also nicht für gesetzliche Sozialversicherungen – erhoben. Folgende Versicherungssparten sind jedoch von der Steuer befreit:

- private Lebens-/Rentenversicherung
- private Krankenversicherung
- private Pflegeversicherung
- private Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Transportversicherung (für ausschließlich im Ausland zu transportierende Güter)

Die Versicherungssteuer wird mit jedem Beitrag fällig und beträgt prinzipiell 19%. Ein ermäßigter Satz gilt für die Feuerversicherung (14%) sowie für Versicherungen, die auch ein Brandrisiko umfassen, konkret die verbundene Hausratversicherung (18%), die verbundene Wohngebäudeversicherung (17,75%) und die Betriebsinhaltsversicherung (17,75%). Ferner werden in der Schiffskaskoversicherung nur 3% und in der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,8% erhoben.