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Versicherungsvertragsbedingungen

(Allgemeine) Versicherungsvertragsbedingungen

Die allgemeinen Versicherungsvertragsbedingungen sind Vereinbarungen, welche im Versicherungsvertrag den Vertragsinhalt regeln. Die Versicherung als abstraktes, durch Rechtsvorschriften definiertes Produkt benötigt solche Bedingungen, um den Vertragsgegenstand genau zu regeln.

Eine Versicherung ist immer ein kollektives Geschäft, gleichartige Risiken vieler Versicherungsnehmer werden gemeinschaftlich ausgeglichen. Es ist daher sehr zweckmäßig, wenn die Versicherungsvertragsbedingungen vieler Versicherer ähnlich bis gleich ausfallen, um den Versicherungsgebern und -nehmern bezüglich des Vertragsgegenstandes Rechts- und Entscheidungssicherheit zu verschaffen. In eingeschränktem Umfang können allerdings einzelne Unternehmen von bestimmten Punkten in den Versicherungsvertragsbedingungen abweichen. Bestimmte Grundsätze müssen aber für einen einheitlichen Versicherungsschutz eingehalten werden.

Die allgemeinen Versicherungsvertragsbedingungen arbeitet der GDV (Gesamtverband der Deutschen-Versicherungswirtschaft) aus und stellt seinen Mitgliedern frei, diese komplett zu übernehmen. In fast allen Fällen folgen die Versicherungsunternehmen dieser Empfehlung.