Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
Mit einer Zahnzusatzversicherung ergänzen gesetzlich Krankenversicherte ihren Versicherungsschutz. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nach mehreren Leistungskürzungen nur noch einen Teil der Behandlungskosten, das trifft insbesondere auf den Zahnersatz zu. Patienten müssen einen Großteil der Rechnungssummen selbst tragen. Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt von diesem Eigenbetrag einen bestimmten prozentualen Anteil oder eine fixe Summe. Die Höhe dieser Kostenübernahme unterscheidet sich je nach Versicherer stark. Beim Leistungsumfang gibt es weitere Unterschiede, so zum Beispiel, ob der Versicherungsschutz für teurere Behandlungen oder nur für Basisleistungen gilt. Schließen Versicherte einen umfangreichen Tarif ab, erstatten die Versicherungen auch Kosten für hochwertigen Zahnersatz, Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Eingriffe.
Bei der Zahnzusatzversicherung haben sich zwei Beitragsmodelle etabliert. In der ersten Variante steigen die Prämien mit laufendem Alter erheblich an. Die anderen Tarife funktionieren auf der Basis von Altersrückstellungen. Jüngere müssen bei diesen Policen mehr Geld aufbringen, dafür drohen ihnen dank der Rückstellungen später keine wesentlich höheren Kosten. Eine Beitragsgarantie bis zum Versicherungsende existiert aber nicht. Die Prämien hängen von der allgemeinen Kostenentwicklung im zahnmedizinischen Bereich ab.