Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

Vermittlerverbände sehen großes Potential

Die Ampelkoalition will die Versorgung von Selbstständigen im Rentenalter auf ein festes Fundament stellen: Dabei eröffnet die Pflicht zur Altersvorsorge Maklern ganz neue Beratungsfelder.

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15:12 Uhr | 03. Dezember | 2021
Potential Bild: Adobe Stock/fotomek

Die neue Bundesregierung hat sich die verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige auf die Fahnen geschrieben. Laut Vermittlerverbänden schlummert darin für Makler großes Potential. Bild: Adobe Stock/fotomek

Vor allem unter Selbstständigen ist die Angst vor Altersarmut weit verbreitet, viele von ihnen haben oft nicht ausreichend vorgesorgt. Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige steht daher schon seit etlichen Jahren auf der politischen Agenda, auch im Koalitionsvertrag der scheidenden Großen Koalition war sie festgeschrieben. Passiert ist indes nichts. Nun hat sich die künftig regierende Ampelkoalition das Thema erneut ins Vertragswerk gesetzt, allerdings mit einem Unterschied: Die Vorsorgepflicht soll nur für neue Selbstständige gelten – und nicht, wie von der Vorgängerregierung beabsichtigt, für alle Selbstständigen. Doch welche Auswirkungen hat die neue Regelung auf die Arbeit von Vermittlern und welche Chancen bringt sie für die Branche mit sich?

Sozialer Auftrag für Vermittler wird aufgewertet

Der Vermittlerverband AfW steht dem Vorhaben der neuen Regierung positiv gegenüber. „Erfreulicherweise hat es die Versicherungspflicht für neue Selbständige in den Koalitionsvertrag geschafft“, erklärt Vorstandsmitglied Frank Rottenbacher auf Nachfrage von procontra. „Wie begrüßen den Schritt der Bundesregierung.“ Diese hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die Pflicht zur Altersvorsorge „mit Wahlfreiheit“ eingeführt werden soll. Konkret bedeutet das: Alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, sind künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Allerdings können sie im Rahmen eines „einfachen und unbürokratischen Opt-Outs“ stattdessen auch ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses Produkt muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.

Mit diesem neuen Produkt wird aus Sicht des AfW der soziale Auftrag für unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler aufgewertet, denn: Hierfür sei eine fachkundige Beratung unabdingbar. Allerdings müsse zunächst abgewartet werden, wie die Produktgeber ein solches Produkt konzipieren werden. „Auf jeden Fall entsteht ein zusätzliches Beratungsfeld, über das Vermittlerinnen und Vermittler die spannende Zielgruppe der Selbständigen ansprechen und betreuen können“, sagt Rottenbacher. Vermittlern, die sich dieses neue Marktsegment erschließen wollen, empfiehlt er: „Spätestens jetzt sollten sie anfangen, ihr Netzwerk im Unternehmerbereich aufzubauen.“ Das könne beispielsweise dadurch geschehen, dass Vermittler lokalen Unternehmer-Netzwerken beitreten oder ihre Präsenz auf Plattformen, wie LinkedIn, ausbauen.

Chancen für die Beraterbranche sieht auch der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM). „Ich denke, dass ein Großteil der Selbstständigen von der Opt-Out-Option Gebrauch machen wird“, prognostiziert BDVM-Geschäftsführer Hans-Georg Jenssen gegenüber procontra. Es sei ein Unterschied, ob jemand in eine Umlage einzahle oder ob der Anspareffekt direkt nachverfolgt werden könne. Berater hätten demnach mit der neuen Regelung die Möglichkeit, ihren Kundenstamm zu erweitern.

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Die Pflicht zwingt zur Auseinandersetzung

Dass die Ampelkoalition im Gegensatz zur Vorgängerregierung die Altersvorsorgepflicht auch tatsächlich durchsetzt – davon ist der Votum-Verband überzeugt. „Wir gehen davon aus, dass dieses Reformpaket inklusive der Versicherungspflicht für Selbstständige umgesetzt wird, erwarten dies auf Grund der erheblichen Komplexität jedoch erst in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode“, sagt Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Verbands. Durch die Pflicht seien Selbstständige gezwungen, sich mit dem Thema Altersvorsorge auseinander zu setzen und über Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachzudenken. Vor allem Soloselbstständige würden diese Themen häufig verdrängen. „Hier kommen die Vermittler ins Gespräch. Sie haben so auch die Möglichkeit, andere Vorsorgethemen wie etwa die Absicherung der Arbeitskraft anzusprechen.“

Als geeignetes Abschlussprodukt für eine private Altersvorsorge sieht der Votum-Verband auch weiterhin die Basisrentenversicherung (Rürup), auch die vorgesehene Alternative zu den derzeitigen Riester-Verträgen komme in Betracht. „Makler und Mehrfachagenten sind ebenfalls Selbstständige und können sich daher sehr gut in die Situation anderer Selbstständiger einfinden“, meint Votum-Vorstandsvorsitzender Klein. Aus diesem Grund wüssten sie, dass viele Selbstständige ihre Altersvorsorge lieber staatsfern organisieren und den Versprechungen, die gesetzliche Rentenversicherung sei sicher, nicht „blind Glauben schenken“. Berater sollten sich nun verstärkt mit der Basis-Rentenversicherung auseinandersetzen und darauf achten, wie sich die Absicherung von Angehörigen integrieren lasse.  

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