Sehr oft agieren Versicherungsmakler als Einzelunternehmer. Zum Start in die Selbständigkeit überwiegt erst einmal der Fokus auf das wirtschaftliche Überleben. An den Notfall wird selten gedacht. Immer noch glauben viele, dass ein privates Testament auch die Themen rund um den Gewerbebetrieb regelt. Ein weitverbreiteter Irrtum! Privatleben und Firma sollten für den Fall einer Insolvenz oder gerichtlichen Auseinandersetzung finanziell und materiell getrennt sein.
Eine Firma kann weiterverkauft werden, Erben können einen neuen Geschäftsführer suchen. Die GmbH einer schwer erkrankten Maklerin konnte mit Hilfe eines Notars zügig verkauft werden. Anschließend konnte sie sich in Ruhe ihrer medizinischen Behandlung und Genesung zuwenden. Und: Bei den Beratungen der Makler als Einzelunternehmer auf dem Weg zur juristischen Rechtsform gibt es einen entscheidenden Vorteil: Für die meisten Beratungen können Fördermittel des BAFA in Höhe von bis zu 1.750 EUR abgerufen werden.