Betriebliche BU-Versicherung: In vielen Fällen überwiegen die Vorteile
07:09 Uhr | 14. September | 2021
Eine betriebliche BU-Versicherung kann im Rahmen der bAV auf drei Arten finanziert werden: arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sowie als Mischfinanzierung. Vor allem die rein arbeitgeberfinanzierte Variante wird von Unternehmen gern als Argument im Wettbewerb um gesuchte Fachkräfte genutzt. Beschäftigten bietet sie materiell natürlich die günstigste Lösung.
Doch auch bei den anderen Finanzierungsformen profitieren Arbeitnehmer von Konditionen, die sie mit einer rein privaten BU-Versicherung wahrscheinlich nicht bekommen hätten – etwa durch den weitgehenden Wegfall von Gesundheitsfragen und daraus resultierenden Zuschlägen beziehungsweise Ausschlüssen. Mitarbeitern von Betrieben, in denen hart körperlich gearbeitet wird, kommt dies am ehesten zugute.
Doch nicht nur diesen: „Für die große Mehrheit der Beschäftigten überwiegen die Vorteile einer betrieblichen BU-Absicherung“, ist Stefan Opel, Bereichsleiter Leben bei der Gothaer, überzeugt. In einem Beitrag für procontra-online nannte er in diesem Zusammenhang unter anderem steuerliche Vorteile in der Einzahlphase (Beiträge werden nicht wie bei einer privat abgeschlossenen BU-Versicherung aus dem Netto-, sondern aus dem Bruttolohn gezahlt), Arbeitgeberzuschüsse sowie eine vorteilhafte Berufsgruppeneinstufung.
Als Nachteil einer bBU wird häufig auf mögliche Probleme im Fall eines Arbeitgeberwechsels verwiesen. Experten wie Stefan Opel halten dem entgegen, dass beim Durchführungsweg der Direktversicherung – vor allem bei der (mischfinanzierten) Entgeltumwandlung – der Vertrag vom Versicherten privat weitergeführt oder vom neuen Arbeitgeber übernommen werden kann.
Ein Nachteil, auf den Maklerinnen und Makler ihre Kunden aufmerksam machen müssen, liegt in der Art der Versteuerung von Leistungen. Bei der betrieblichen BU-Versicherung müssen sie im Falle einer Berufsunfähigkeit voll versteuert werden. Verglichen mit einer privat abgeschlossenen BU-Absicherung fährt der Kunde damit schlechter. Hier wird nämlich nur der Ertragsanteil versteuert. Er bemisst sich nach der voraussichtlichen Restlaufzeit der BU-Rente. „Beträgt sie bei einem 47-Jährigen noch 20 Jahre, müssen lediglich 21 Prozent der Rente versteuert werden“, haben Experten der Plattform abonnieren Sie unseren täglichen kostenlosen Newsletter für weitere relevante Meldungen aus der Versicherungs- und Finanzbranche!