Ifa: „BdV-Studie zu Koppelprodukten ist fundamental fehlerhaft“

Das ifa lässt kein gutes Haar an einer Studie des Bund der Versicherten. Zusammen mit dem Wirtschaftsprofessor Hartmut Walz hatten die Verbraucherschützer Rententarife mit BUZ analysiert und den Koppelprodukten ein sehr schlechtes Zeugnis ausgestellt.

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13:10 Uhr | 28. Oktober | 2022

Der Bund der Versicherten (BdV) hatte sich kürzlich in einer Studie dem Sinn von sogenannten Koppelprodukten aus Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) angenommen. Mit Hilfe von Professor Hartmut Walz von der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen war man darin zu dem Ergebnis gekommen, dass solche Produkte grundsätzlich ungeeignet wären und die Verbraucher beides lieber separat abschließen sollten. Die Leistungen der Koppelprodukte wären im Durchschnitt schlechter und durch die Verknüpfung beider Versicherungen in einem Vertrag würden die Unternehmen ihre Kunden stärker an sich binden, sagte Walz. Aus seiner Sicht handle es sich dabei um eine wettbewerbshemmende Fußfessel, von der Versicherer und Vermittler profitierten.

Für diese Aussagen und die Ergebnisse der BdV-Studie hagelt es nun heftige Kritik von Seiten des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa). Dieses hatte sich vor zwei Jahren ebenfalls wissenschaftlich mit den Vor- und Nachteilen einer Basisrente mit BUZ auseinandergesetzt (Studie hier einsehbar) und war zu dem Ergebnis gekommen, dass solche Produkte in vielen Fällen sinnvoll sein können – abhängig von der individuellen Situation des Kunden. „Eine pauschale Ablehnung dieser Variante verbietet sich somit genauso wie eine pauschale Aussage, dass diese Variante immer die bessere Wahl sei“, betont ifa-Geschäftsführer Prof. Dr. Jochen Ruß.

Zudem habe man beim ifa in verschiedenen Presseartikeln gelesen, dass der BdV bei der Vorstellung seiner Studie anderslautende Ergebnisse als „von der Branche gekauft“ bezeichnet hatte. Dies würde man entschieden zurückweisen und den Verbraucherschützern zudem einen „fundamental fachlichen Fehler“ sowie ein „offensichtlich ungeeignetes Studiendesign“ nachweisen:

  • Lebensversicherer würden bei der Kalkulation von aufgeschobenen Rentenversicherungen von einem zukünftigen Anstieg der Lebenserwartung ausgehen, so das ifa. So würde ein heute 27-Jähriger, der in 40 Jahren mit 67 die Rente beziehen will, eine höhere Restlebenserwartung haben als ein 67-Jähriger heute, im Jahr 2022. Somit würde die Rente, die man in 40 Jahren pro 10.000 Euro Kapital erhalte, niedriger sein als heute. Andersherum könne sie auch höher ausfallen, wenn sich die Lebenserwartung geringer als erwartet entwickle. Obwohl dies für alle untersuchten Produkte gleichermaßen gelte, habe der BdV diesen Effekt, der aus heutiger Sicht rentenmindernd wirkt, nur bei den Koppelprodukten angewandt. Bei den von den Verbraucherschützern bevorzugten entkoppelten Produkten wurden hingegen die Konditionen zugrunde gelegt, die heute für einen 67-Jährigen vorherrschen. Eine Herangehensweise, durch die die Rentenhöhe bei den entkoppelten Produkten grundsätzlich immer ein wenig höher ausfalle als bei den Koppelprodukten.

  • Dazu komme noch ein Problem beim Studiendesign des BdV. So könne man separate und gekoppelte Produkte nur gegeneinander abwägen, wenn man dieselben Tarife einmal ge- und einmal entkoppelt miteinander vergleichen würde, meint man beim ifa. Der BdV sei in seiner Studie aber davon ausgegangen, dass bei entkoppelten Produkten die Altersvorsorge und die BU bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen wird. „Das Studiendesign des BdV vermischt somit Effekte, die aus dem unterschiedlichen Preis der BU-Produkte resultieren, mit den Vor- und Nachteilen der Koppelung. Dieses Studiendesign ist offensichtlich ungeeignet, um die Frage zu beantworten, ob die Koppelung per se finanziell vorteilhaft ist oder nicht", sagte Ruß.

Aus diesen Gründen fordert das ifa den BdV dazu auf, seine Studie entweder zu korrigieren oder komplett zurückzuziehen. Ob die Verbraucherschützer dieser Forderung nachkommen werden, steht zur Stunde noch nicht fest. Auf procontra-Nachfrage sagte eine BdV-Sprecherin heute, man müsse die Stellungnahme des ifa erst einmal durcharbeiten und könne heute noch nicht konkret darauf eingehen.