Einmalzahlung oder Rente? Bei der Beantwortung dieser Frage spielt unter anderem das Alter des oder der Versicherten eine Rolle. Erleidet ein junger Mensch einen Unfall mit daraus resultierender Invalidität, fährt er in vielen Fällen mit einer lebenslangen, monatlichen Rentenzahlung besser, als wenn er sich die Invaliditätsgrundsumme auf einen Schlag auszahlen lässt. Bei älteren Menschen mit geringerer noch zu erwartender Lebenszeit ist es entsprechend umgekehrt. Kunden, die die Rentenvariante in Betracht ziehen, sollten darauf achten, einen kapitalstarken Versicherer auszuwählen, bei dem man davon ausgehen kann, dass die Zahlungen auch über Jahrzehnte verlässlich fließen.
Oft wird bei Invalidität sofort eine größere Summe benötigt
Regelmäßige Einkünfte lassen sich natürlich auch im Anschluss an eine Einmalzahlung erzielen – beispielsweise, wenn die Summe in eine Immobilie investiert wird, die Mieteinnahmen bringt. Außerdem stehen Versicherungsnehmer bei plötzlicher Invalidität häufig vor der Situation, dass sie schnell eine größere Summe benötigen. Etwa, um ihr Haus oder ihre Wohnung behindertengerecht umzubauen. In diesem Fall wäre ihnen mit einer monatlichen Rente nicht unbedingt geholfen.
Hinzu kommt: Rentenzahlungen bleiben über die Jahre hinweg immer gleich, sind damit nicht gegen Kaufkraftverlust geschützt. Inflationsbereinigt sinken sie also im Laufe der Zeit. Eine Einmalzahlung lässt sich dagegen langfristig relativ renditesicher investieren und wächst somit mit der Zeit. Und: Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Invalidität irgendwann nicht mehr besteht, beispielsweise durch medizinischen Fortschritt und neue Behandlungsmethoden. Die einmal erbrachte Zahlung können Versicherer dann nicht mehr zurückfordern. Monatliche Zahlungen werden dagegen nur so lange geleistet, wie die Invalidität besteht.
Kapitalleistung, Rente – oder eine Kombination aus beidem?
Häufig besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus beiden Varianten. Dabei fließen ab 50-prozentiger Invalidität monatliche Rentenzahlungen, und zusätzlich erhält der Versicherte eine Kapitalzahlung, deren Höhe sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad richtet. Im Vertrag wird dazu eine Mindestversicherungssumme vereinbart, die aber in der Regel deutlich niedriger ist als die Invaliditätssumme, die ohne zusätzliche Rentenleistungen ausgezahlt würde. Wer sich also gegen hohe Ausgaben im Fall einer Invalidität wappnen möchte, ist mit einer einmaligen Kapitalzahlung aus seiner Unfallversicherung besser beraten.