Bereits fünf Jahre bevor die fondsgebundene Rentenversicherung abläuft, sollten Kunden ein Auge auf ihr angespartes Kapital und die Wertentwicklung haben. Viele Fondspolicen bieten ein inkludiertes Ablaufmanagement. Bis zu einem individuell vereinbarten Niveau wird dann rechtzeitig vor Rentenbeginn Kapital von renditechancenreichen in sicherheitsorientierte Anlagen umgeschichtet. Besteht kein Ablaufmanagement, kann der Kunde durch einen entsprechenden Switch der Fonds selbst dafür sorgen, dass Volatilität und Risiko in den letzten Jahren der Ansparphase reduziert werden.
Rente oder Kapitalauszahlung?
Spätestens wenn die fondsgebundene Rentenversicherung abläuft, müssen sich Kunden entscheiden: bevorzugen sie eine Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rente? Oder vielleicht beides in Form einer Teilauszahlung und einer Teilrente? Je nach Anbieter ist es auch möglich einen Teil der Rente als Liquiditätsreserve in der Anlage zu belassen. Sogenannte Whole-Life-Tarife bieten zudem lebenslange Flexibilität, denn das Kapital bleibt auch während der Leistungsphase noch renditeorientiert an den Kapitalmärkten investiert. Da die Lebenserwartung vieler Menschen bei Rentenbeginn mit 67 oft noch 20 Jahre und mehr beträgt, empfehlen viele Experten auch in der späten Lebensphase noch chancenorientiert auf Rendite zu setzen.
Manche Versicherer ermöglichen den Kunden per Auszahlplan auch, die Häufigkeit und die Höhe der Auszahlung selbst festzulegen und jederzeit zu ändern. Auch ungeplante Entnahmen sind in der Bezugsphase möglich. So bleiben die Rentenbezieher flexibel und können zudem auf ihre Steuerbelastung Einfluss nehmen. Denn von der monatlichen Rente aus einer privaten Rentenversicherung müssen steuerpflichtige Ruheständler nur den Ertragsanteil mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Ertragsanteil sinkt zudem mit zunehmendem Rentenalter.
Unterschiedliche Besteuerung je nach Modell
Voraussetzung für diese Besteuerung ist jedoch, dass die Rente lebenslang gezahlt wird und dabei, bis auf die Überschüsse gleichbleibt oder steigt. Manche Varianten mit statischen Konzepten, die einem Teil der Rente aus dem Fondstopf entnehmen, erfüllen diese Bedingung nicht, da die Rente dann schwanken kann. Dort wird bei den Auszahlungen die Hälfte der Erträge mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert.
Das ist auch der Fall bei einer regulären Kapitalauszahlung, falls der Vertrag seit mindestens zwölf Jahren besteht und nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird (bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen: nach dem 60. Lebensjahr). Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, muss der komplette Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Fondspolicen beinhalten zudem eine Absicherung der Hinterbliebenen. Bei Tod der versicherten Person steht das verbliebene Restguthaben dann den Angehörigen zur Verfügung.