Kolumne
So können Immobilienfonds bei Photovoltaik richtig zulegen
11:04 Uhr | 18. April | 2023
Schon seit einiger Zeit sind die Immobilienfonds in Deutschland beim Thema Photovoltaik ganz stark unterwegs. Ganz stark im Konjunktiv. Denn allzu oft erschöpften sich bisher die Signale in müden Seufzern wie „Wir würden ja gerne …“, „Man könnte eigentlich …“. Kurz: Die Entscheiderinnen und Entscheider können beim Klimaschutz oft nicht das leisten, was sie gerne wollten – und auch könnten. Jetzt aber ist Änderung in Sicht, und zwar nicht nur in der Abteilung „Wunschdenken“, sondern an einem wichtigen Punkt der klimapolitischen Wirklichkeit in Deutschland.
Das neue Zukunftsfinanzierungsgesetz, dessen Referentenentwurf jetzt veröffentlicht wurde, verspricht aus Sicht der Immobilienwirtschaft einen echten Push für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen. Mit dem veränderten gesetzlichen Rahmen könnte mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen und Digitalisierung mobilisiert und Klimaschutz so entscheidend vorangebracht werden. Offene Immobilienfonds sollen ihre Immobilien mit Anlagen zum Gewinnen von erneuerbaren Energien bestücken, selbst betreiben und den so generierten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Damit wird endlich eine Bremse auf dem Weg zu Deutschlands Klimaneutralität bis 2045 gelockert. Gut so.
Und auch für Start-ups gibt es erfreuliche Nachrichten: Steuerliche Entlastungen bei den Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erleichtern es jungen Unternehmen, neue Talente zu gewinnen und im internationalen Wettbewerb um motivierte Kräfte besser zu punkten.
Es geht also an vielen Stellen voran. Und da ist die Zeit reif, eine weitere Hürde aus dem Weg zu räumen. Denn auch strenge Vorgaben im Investmentsteuerrecht begrenzen den Weg in Richtung Zukunft. Konkret: Ein drohender „Statusverlust“ kann bei Investorinnen und Investoren einen unnötigen Abschreck-Effekt auslösen und die klimapolitische Erneuerung ausbremsen. Denn laut aktuellem Investmentsteuergesetz dürfen Spezial-Investmentfonds nur maximal im Umfang von zehn Prozent Einnahmen aus dem Erzeugen oder Liefern von Strom erzielen, ohne dass dies zu einem Verlust des Status als Spezial-Investmentfonds führt. Diese Zehn-Prozent-Grenze ist jedoch im Vorfeld nicht verlässlich planbar, weil die Einnahmesituation einer gewissen Volatilität unterliegt. So können etwa ungeplante Leerstandszeiten oder Betriebsprüfungsergebnisse zu einer Überschreitung der Grenze führen. So werden in der Praxis regelmäßig höchstens 20 Prozent der Zehn-Prozent-Unschädlichkeitsgrenze ausgeschöpft oder am Ende eben doch keine Photovoltaikanlagen installiert oder betrieben, weil die Risiken nicht absehbar sind.
Auch dieses steuerliche Hemmnis muss jetzt also fallen, damit der Hürdenlauf für Investorinnen und Investoren ein Ende hat – freie Bahn für engagierten Klimaschutz. Der endgültige Abschied von der Kernenergie erhöht die Dringlichkeit, um in Deutschland an anderer Stelle maximale Beweglichkeit zu ermöglichen.