„Nichts ist überzeugender als die Realität“ – wer sich einen solchen „Werbespruch“ auf die Fahnen schreibt, vertraut auf die eigenen Leistungen. Und das kann die uniVersa als älteste private Krankenversicherung auch. 1843 gegründet, kommt sie bis heute ohne (Konzern-) Einflüsse Dritter aus. Die unternehmerische Selbständigkeit sichert ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
Vermittler und deren Kunden überzeugt die uniVersa mit ihrer konsequent auf Qualität und Langfristigkeit ausgerichteten Geschäftspolitik. Und auch hier sprechen die Fakten eine deutliche Sprache: Mit einer Solvabilitätskapitalbedeckung (SCR-Quote) von 646,9 Prozent liegt der Versicherer im Geschäftsjahr 2020 deutlich über dem Markt mit 426,3 Prozent. Gleiches gilt für die Eigenkapitalquote von 33,3 Prozent, während der Marktdurchschnitt mit 16,7 Prozent gerade einmal rund die Hälfte erreicht.
Vor allem aber stehen bei der uniVersa die Versicherten im Fokus. Ein Absicherungsniveau deutlich über dem der gesetzlichen Krankenversicherung ohne versteckte Leistungseinschränkungen ist für den Versicherer ebenso selbstverständlich, wie ein branchenweit führendes Tarifwechselrecht. Für Vermittler und ihre Kunden bedeutet das ein Höchstmaß an Flexibilität, mit dem Leistungen jederzeit an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden können.
Damit überzeugt die uniVersa übrigens auch einschlägige Research- und Analysehäuser. So erhält der Versicherer beispielsweise von ASCORE im Oktober 2021 mit Blick auf die Unternehmensqualität erneut die Höchstbewertung „HERAUSRAGEND“. Im KV-Unternehmensrating von Morgen und Morgen gibt es im September 2021 abermals ein „sehr gut“ und im Map-Report der Franke und Bornberg Research GmbH – ebenfalls vom September 2021 – gibt es für die uniVersa das „mmm“ für hervorragende Leistungen.
In den vergangenen 178 Jahren haben schon zig Generationen von den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung der uniVersa profitiert. Das Besondere daran: Jede Generation ist in den Genuss verbesserter Leistungen gekommen. Denn regelmäßige Anpassungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen sind sowohl für Neu- als auch Bestandskunden selbstverständlich.
Neben der kontinuierlichen Erweiterung des Hilfsmittelkatalogs wurden die Leistungen beispielsweise auch um Leistungen bei Aufenthalt im europäischen Ausland ausgedehnt oder das bereits angesprochenen Tarifwechselrecht in den AVB verankert. Dass die uniVersa nach wie vor „mit der Zeit“ geht, unterstreicht die Erstattung für ambulante telemedizinische Behandlungen – von der Diagnose über die Beratung bis hin zur Behandlung per Online-Chat oder Videotelefonie –, die gerade mit Ausbruch der Corona-Pandemie noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen haben.
Und weil man bei der uniVersa weiß, dass das Leben nie gradlinig verläuft, können Kunden ihre Absicherung auch später noch anpassen. Im Rahmen des uniVersa Tarifwechselrechts gibt es für Bestandsversicherte 182 Wechselmöglichkeiten, auf die sie zurückgreifen können – fast alle davon ohne erneute Gesundheitsprüfung. So ist ein optimierter Versicherungsschutz ein Leben lang gesichert. Dazu zählt auch das unumstößliche Recht auf die Risikoeinstufung bei Vertragsbeginn. Das heißt konkret: bei einem Wechsel in Tarife mit vergleichbarem oder niedrigerem Versicherungsschutz kein Risikozuschlag für Kunden, die auch bisher keinen bezahlt haben. Vermutlich stimmen auch Sie jetzt zu: „Nichts ist überzeugender als die Realität.