Lebensversicherung

Aktuare wollen Garantiezins nicht antasten

Die Zinsen steigen mittlerweile wieder, doch beim Höchstrechnungszins soll sich nach Meinung der Deutschen Aktuarvereinigung auch 2024 nichts ändern. Mit einem langfristigen Anstieg der Zinsen sei nicht zu rechnen, begründen die Versicherungsmathematiker ihre Entscheidung.

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12:12 Uhr | 05. Dezember | 2022
Herbert Schneidemann

Die DAV unter ihrem Vorsitzenden Herbert Schneidemann (Bild) empfiehlt auch für 2024, den Höchstrechnungszins bei 0,25 Prozent zu belassen. | Quelle: DAV

Auch wenn die Zinsen mittlerweile wieder steigen, spricht sich die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) für eine Beibehaltung des Höchstrechnungszinses 2024 von 0,25 Prozent aus. „Wir betrachten nicht nur dieses eine Jahr, in dem die Zinsen am Markt wieder gestiegen sind, sondern beziehen verschiedene Faktoren mit ein. Die Zinssituation am Kapitalmarkt muss sich erst dauerhaft stabilisieren, bevor wir einen höheren Höchstrechnungszins empfehlen“, begründete der DAV-Vorsitzende Herbert Schneidemann die Empfehlung der Versicherungsmathematiker, den Rechnungszins unverändert zu lassen. Zwar sei kurzfristig mit steigenden Zinsen zu rechnen, langfristig jedoch nicht.

Der Höchstrechnungszins gibt an, welchen Zins die Lebensversicherer maximal garantieren dürfen. Ob die Versicherer diese Grenze allerdings auch ausreizen, ist ihnen selbst überlassen.  Der jeweilige Höchstrechnungszins gilt zudem nur für das Neugeschäft – dort spielen klassische Policen mit garantierter Verzinsung eine immer kleinere Rolle. Wie hoch der Höchstrechnungszins letztlich ausfallen wird, entscheidet das Bundesfinanzministerium. Die Versicherungsmathematiker sprechen lediglich eine Empfehlung aus.

Empfohlen wird von der DAV auch, die hundertprozentige Beitragsgarantie bei der staatlich geförderten Altersvorsorge zu überdenken. „Nach wie vor gilt eine 100-Prozent-Beitragsgarantie für Lebensversicherungsprodukte, sodass ein Gros der Beiträge für die Absicherung der Garantien gebraucht wird. Das vermindert die Möglichkeiten, chancen- und renditereicher zu investieren“, lässt sich Schneidemann in einer aktuellen Pressemitteilung der DAV zitieren. Hier sei es am Gesetzgeber, ein besseres Risiko-Rendite-Verhältnis zu ermöglichen.